Die Chinesische Weichschildkröte wurde vom Tierschutz der Stadtpolizei der Schildkröten-Interessengemeinschaft Schweiz (SIGS) übergeben.

Wer die Schildkröte ausgesetzt hatte, sei weiterhin unklar, heisst es in der Mitteilung der Stadtpolizei weiter. Die Handlung verstösst gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar.

sda