Im Hinblick auf die erneute Revision de Raumplanungsgesetzes wolle der St. Galler Bauernverband die Problematik des Bauens in der Landwirtschaftszone aufzeigen, heisst es in der Einladung. Der Kampf der Familie Ammann für ein neues Wohnhaus zeige auf, wie innovative Schweizer Bauern durch das dichte Regelwerk behindert würden.
Die Vorgeschichte ist lang, wie der WWF Appenzell/St. Gallen die Medien im Vorfeld der Medienorientierung des Bauernverbandes per Communiqué informierte.
Lange Vorgeschichte
Die Familie Ammann hält auf ihrem 25 Hektaren grossen Landwirtschaftsbetrieb in Schwarzenbach 50 Milchkühe und betreibt eine Kälbermast. 2008 erhielt die Familie eine Bewilligung für den Bau eines neuen Laufstalls in der Landwirtschaftszone.
Laut dem Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts vom März 2014 wiesen die Behörden die Bauernfamilie bereits damals darauf hin, dass ein Baugesuch für ein Wohnhaus beim Stall nicht bewilligt würde.
Trotzdem reichten die Bauern ein Jahr später ein Baugesuch für ein Betriebsleiterhaus neben dem Laufstall ein. Nach anfänglicher Ablehnung bewilligte der Gemeinderat von Jonschwil das Baugesuch im Jahr 2012 schliesslich doch. Der WWF Appenzell/St. Gallen nützte sein Verbandsbeschwerderecht und machte Einsprache.
Bauland verkauft
Die Familie Ammann machte geltend, das bestehende Wohnhaus sei für die Betreuung der Kühe zu weit vom Stall entfernt. Der Bauer müsse alle vier bis fünf Stunden nach den Tieren sehen. Da mit der Geburt von bis zu 50 Kälbern pro Jahr zu rechnen sei, müsse der Bauer auch nachts in den Stall.
Weil die Familie sämtliche 16 Einfamilienhausparzellen des ihr gehörenden und in der Zwischenzeit umgezonten Baulandes verkauft hatte, gebe es innerhalb der Bauzone zudem keinen Platz mehr für ein neues Bauernhaus.
Das St. Galler Baudepartement und das Verwaltungsgericht schützten die Einsprache des WWF und argumentierten, das neue Wohnhaus wäre nicht zonenkonform. Die Bauernfamilie habe von Anfang an gewusst, dass sie keine Baubewilligung für ein Wohnhaus neben dem neuen Laufstall bekomme.
Öffentliches Interesse
Das öffentliche Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sei grösser als das Interesse der Bauernfamilie. Ein Wohnhaus neben dem Stall sei aus betrieblicher Sicht nicht nötig. Das bestehende Wohnhaus sei lediglich 450 Meter vom Stall entfernt. Hätten die Bauern auf der ihr gehörenden Parzelle ein Haus für sich selbst gebaut, statt alles Bauland zu verkaufen, betrüge die Distanz sogar nur 160 Meter.
sda