Ende März haben Mitarbeitende des mobilen Einsatzteams der Zollstelle Schaffhausen sowie der Schaffhauser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum Schaffhausen einen in Serbien immatrikulierten Lastwagen kontrolliert. Dabei wurde eine Schnapsbrennereianlage festgestellt. Wie die Schaffhauser Polizei mitteilt, ergaben Abklärungen, dass die Anlage am Vormittag bei der Zollstelle Thayngen zu Unrecht als «andere Waren aus Eisen» und ohne Bewilligung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Schweiz importiert wurde.

Ermittlungen der Alkoholverwaltung beim Importeur im Kanton Zürich ergaben, dass es sich bei der Anlage um eine voll funktionsfähige Brennerei mit rund 80 Liter Inhalt handelte. Die Anlage wurde plombiert und beschlagnahmt. Gegen den Schweizer Importeur wurde durch die EAV ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet. Er muss mit einer empfindlichen Busse rechnen. Weiter darf er die Anlage in der Schweiz zur Schnapsherstellung nicht verwenden.

Nach Artikel 7 des Alkoholgesetzes dürfen Brennereieinrichtungen nur mit Bewilligung der EAV erworben, aufgestellt, an einen neuen Standort gebracht, ersetzt oder geändert werden. Die EAV ist berechtigt, Brennereieinrichtungen, die ohne Bewilligung eingeführt werden, zu beschlagnahmen oder als Dekorationsgegenstand abzuändern. Die Eidgenössische Zollverwaltung meldet der EAV entsprechende Importe. BauZ