Im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) führt Proviande seit dem Jahr 2000 im Rahmen einer Leistungsvereinbarung die neutrale Qualitätseinstufung der Schlachtkörper in allen Schlachtbetrieben mit mehr als jährlich 1‘200 Schlachteinheiten durch. Bei den Schweinen wird die Qualität anhand des Magerfleischanteils (MFA) bestimmt. Der Magerfleischanteil muss mit einer vom BLW zugelassenen Messmethode ermittelt und mit einer entsprechenden Schätzformel umgerechnet werden.
Neue MFA-Schätzformeln
Im Rahmen eines von Proviande in Zusammenarbeit mit dem Max-Rubner-Institut Kulmbach (D) durchgeführten Zerlegeversuchs von Schweineschlachtkörpern wurden 2014 die aktuellen Schätzformeln überprüft. Dabei zeigte sich laut Mitteilung, dass der mit den heutigen Formeln geschätzte Magerfleischanteil bei allen Geräten und Methoden nicht mehr mit dem effektiven Anteil übereinstimmt. Die Formeln mussten deshalb wissenschaftlich neu berechnet werden, damit der Entwicklung in der schweizerischen Schweinezucht, -fütterung und -haltung Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig führte Proviande das technische Verfahren für die Zulassung der neusten Autofom-Generation Typ III durch.
Geänderte Verordnung und neue Preismaske
Aufgrund der geänderten Schätzformeln und der Zulassung von Autofom III musste die Verordnung des BLW vom 23. September 1999 entsprechend angepasst werden. Sie tritt am 1. Mai 2015 in Kraft und wird am 4. Mai in der ganzen Schweiz für alle Geräte umgesetzt.
Die Änderung der Schätzformeln machte es zudem nötig, die Preismaske für Schlachtschweine anzupassen. Eine Arbeitsgruppe von Proviande erarbeitete mit den Branchenpartnern (Produzenten, Handel, Verarbeiter) gemeinsam einen entsprechenden Entwurf, der von der Kommission Märkte und Handelsusanzen und vom Verwaltungsrat verabschiedet wurde und am 4. Mai 2015 ebenfalls umgesetzt wird.
Die Preismaske als PDF finden Sie hier.
pd