18 Personen der Poltergesellschaft wurden zum Teil schwer verletzt und mit zwei Helikoptern und acht Ambulanzen in Spitäler gebracht. Nach dem tragischen Unfall wird nach Ursachen und möglichem Fehlverhalten gesucht.
Laut Daniel Saridis, dem Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, war die Gruppe mit einer grünen Nummer und einem nicht bremsbaren Anhänger unterwegs. Wir haben bei Hans Stadelmann von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) nachgefragt.
Was ist mit den grünen Fahrzeugnummern erlaubt?
Hans Stadelmann: Wenn der Traktor als landwirtschaftlicher Traktor eingelöst ist, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang mit Bewirtschaftung von Landwirtschaftsbetrieben, Wald, Gärtnereien und Imkereien gemacht werden. Eine Ausnahme sind Tiertransporte, gemeinnützige Fahrten (Papiersammeln) sowie Fasnacht-Umzüge und dergleichen, diese nur mit Bewilligung des Strassenverkehrsamtes. Für Spezialfahrten könnten zwar Anfragen gemacht werden, meist jedoch ohne Erfolg. Eine weitere Ausnahme gibt es für Veteranenfahrzeuge: Sie sind dem landwirtschaftlichen Einsatz gleichgestellt. Beispielsweise für Fahrten im Zusammenhang mit Oldtimertreffen.
Was ist bei den Bremsen von alten Brückenwagen zu beachten?
Anhänger bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht brauchen keine Bremse. Die gleichmässigen Spuren über mehrere Meter zeigen, dass die Traktorenbremsen funktioniert haben. Jedoch muss man vor dem Befahren eines so starken Gefälles (18%) beurteilen, ob die Betriebssicherheit gewährleistet werden kann. Es stellen sich viele Fragen: War die Anhängerbremse bedienbar? War die Wirkung ungenügend? Sind die Besitzer des Anhängers und des Traktors identisch?
Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Gefährt ausgeliehen und unsachgemäss eingesetzt wird?
Der Fahrzeughalter ist dann verantwortlich, wenn er jemandem ein Fahrzeug mit versteckten Mängel überlässt. Der Fahrer hat die Verantwortung, die offensichtliche Funktionalität zu prüfen, z.B. Beleuchtung, Bedienung der Bremsen, Ladungssicherung. Zudem sollten, die Fahrzeuge fremden Fahrern erklärt werden. Die Versicherung läuft über die Motorfahrzeughaftpflicht. Wenn mit landwirtschaftlich eingelösten Fahrzeugen unerlaubte Fahrten ausgeführt werden, kann es im Schadenfall Schwierigkeiten geben.
BauZ
Videobericht Tele M1