Bei vor 1972 erstellten Bauten liess der Kanton Obwalden angesichts des Alters der Bauten und der angenommenen kleineren Wohnfläche zu, dass die Wohnfläche um 30 Prozent bzw. maximal 100 m2 für zeitgemässes Wohnen erweitert werden kann. Diese grosszügige Praxis hat das Bundesamt für Raumentwicklung ARE nun als unhaltbar und bundesrechtswidrig beurteilt.
Mit Schreiben vom 15. April fordert das ARE das Bau- und Raumentwicklungsdepartement (BRD) auf, die zu grosszügige Praxis zu korrigieren. Gleichzeitig ordnet das ARE an, dass bis auf Weiteres sämtliche Bewilligungen bezüglich derartiger Bauvorhaben zwingend dem ARE zuzustellen sind, damit dieses gegebenenfalls gegen die Entscheide Beschwerde erheben kann. Ohne Zustellung der Baubewilligungen an das ARE werden die Entscheide nicht rechtskräftig und es kann nicht gebaut werden.
Die Anordnung des ARE ist sofort umzusetzen. Das BRD hat die Gemeinden und die im Kanton ansässigen Planer unverzüglich entsprechend informiert. Baugesuche mit Volumenerweiterungen nach aussen inkl. Ersatzbauten, welche bis und mit 18. April noch nicht durch die Einwohnergemeinde eröffnet worden sind, sollen dem BRD zur Überarbeitung zurückgeschickt werden. Das BRD wird Planende und Bauämter baldmöglichst weiter informieren.
pd