Seit 2015 müssen im Kanton Luzern Holzfeuerungen mit einer Leistung von 40-70 kW alle zwei Jahre auf ihren CO-Ausstoss (Kohlenstoffmonoxid) hin überprüft werden. FDP-Kantonsrätin Rosy Schmid stellte diese Massnahmen mittels Anfrage im Parlament und mit Nachdruck als Postulat im September 2015 in Frage und verlangte Vereinfachungen.

Messintervall bleibt
Das Postulat wurde vom Parlament schliesslich überwiesen mit dem Auftrag an die Regierung bzw. die zuständige Dienststelle Umwelt und Energie (Uwe), diese Massnahme K5 des kantonalen Luftreinhaltemassnahmenplans zu überprüfen. Das Uwe rief darauf eine Arbeitsgruppe ins Leben. Wald Luzern, Holzenergie Luzern, der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) und Vertreter von Gemeinden und der Feuerungskontrolle diskutierten unter der Leitung des Uwe. An zwei «runden Tischen» wurde dabei hart aber fair debattiert, berichtet LBV-Geschäftsführer Stefan Heller. Die Gruppe favorisierte schliesslich die Variante, wonach neue Pelletheizungen von den Messungen zu befreien und beim Stückholz der Messrhythmus von zwei auf vier Jahre anzuheben sei. Das Uwe seinerseits vertrat die Linie, Pellets zu befreien und beim Stückholz den Status quo, also weiterhin alle zwei Jahre zu messen. Die Luzerner Regierung mit dem zuständigen Departementschef Robert Küng entschied sich vergangene Woche nun für die Uwe-Variante. Vom «Zückerchen» mit der Befreiung der Pelletheizungen profitieren die Luzerner Landwirtschaftsbetriebe kaum.

aem

Ausführlicher Bericht in der BauernZeitung Zentralschweiz/Aargau vom 7. Oktober.