Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision wolle der Kanton den Spielraum nutzen, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons Nidwalden. Mit der kantonalen Festlegung der Gewerbegrenze auf 0,8 SAK (Standardarbeitskraft) werden dieselben landwirtschaftlichen Betriebe wie aktuell den Status eines landwirtschaftlichen Gewerbes behalten.
Wegen der Anpassung der SAK-Berechnung an den technischen Fortschritt würden ohne die Massnahme rund 20 bis 30 der etwa 300 landwirtschaftlichen Gewerbe im Kanton Nidwalden ihren Status verlieren.
Im Zuge der geänderten SAK-Faktoren sei im kantonalen Landwirtschaftsgesetz ebenfalls eine Anpassung der Mindestgrösse für Strukturverbesserungen bei Milchwirtschaftsbetrieben angezeigt, schreibt der Kanton weiter.
Die Vernehmlassung zur Revision dauert bis zum 24. April.
lid