In der Schweiz gehört die Lumpy skin disease (LSD) laut Tierseuchenverordnung zur Kategorie der hochansteckenden Tierseuchen, dies teilt das Bundesamt für Veterinärwesen in einer Medienmitteilung mit.

Aufgrund der Ausbreitung dieser Tierseuche in Südosteuropa hat das BLV eine Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der LSD erarbeitet. Sie regelt die Einfuhr von Rindern und Wildwiederkäuern sowie die Produkte, die aus ihnen gewonnen werden.

Verdächtige Krankheitszeichen bei Rindern müssen im Zweifelsfall sofort der Tierärztin oder dem Tierarzt gemeldet und rasch abgeklärt werden. Das BLV beobachtet die Entwicklung der Situation in den betroffenen Ländern genau.

Es ist wichtig, eine allfällige Einschleppung der LSD in die Schweiz frühzeitig zu erkennen. So kann das BLV zusammen mit den Kantonen rasch Massnahmen treffen, um eine Ausbreitung und massive wirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Aktuelle Situation in Südosteuropa

Bisher kam die LSD in den meisten Ländern Afrikas sowie in der Türkei vor. Im August 2015 wurde die Tierseuche erstmals in Griechenland festgestellt. Im Frühjahr 2016 meldeten Bulgarien, Mazedonien und Serbien erste Ausbrüche. Ende Juni meldete auch Kosovo und im Juli 2016 Albanien erste Fälle von LSD. Seither breitet sich das Virus in den betroffenen Regionen weiter aus. Als Bekämpfungsmassnahmen werden Tiere von betroffenen Herden vorsorglich getötet, Sperrzonen errichtet sowie Notimpfungen durchgeführt. Die beschränkte Anzahl von verfügbaren Impfdosen stellt jedoch ein Hindernis für eine effiziente Bekämpfung der LSD in den betroffenen Gebieten dar. Es ist verboten, Tiere sowie bestimmte tierische Produkte aus der Sperrzone auszuführen. Der illegale Handel mit Tieren aus betroffenen Gebieten kann dazu führen, dass die Krankheit in bisher nicht betroffene Regionen eingeschleppt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die exotische Tierseuche LSD nach Nordwesten ausbreitet und sich dadurch auch in Mitteleuropa etabliert.


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)