Das achtlose oder auch willentliche Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen, Strassen oder in der Natur - auch als "Littering" bekannt - belastet die Umwelt, lässt die Reinigungskosten der öffentlichen Hand ansteigen und stört die Bevölkerung. In den vergangenen Jahren wurde das Littering insbesondere in Siedlungsräumen immer mehr zum Problem. Das Fürstentum Liechtenstein hat nun reagiert: Mit Verordnung über Ordnungsbussen nach dem Umweltschutzgesetz (OBV-USG) wird den Polizeiorganen von Land und Gemeinden ermöglicht, bei geringen Verstössen gegen abfallrechtliche Bestimmungen (z.B. das Zurücklassen, Wegwerfen oder Ablagern von Kleinabfällen wie Dosen, Verpackungen und Zigarettenstummeln oder das Verbrennen von organischen Abfällen bis zu einem bestimmten Volumen) direkt vor Ort im vereinfachten Verfahren eine Busse auszusprechen.

Die Einführung der OBV-USG stell keine Verschärfung der geltenden Rechtslage dar, heisst es in der Mitteilung weiter. Jedoch sei das Verfahren kürzer, günstiger und nicht zuletzt auch für den Betroffenen angenehmer. Ein solches vereinfachtes Verfahren wird beispielsweise bereits bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften sehr erfolgreich praktiziert.

sda/BauZ