Mit der Leinenpflicht soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten. Eine ähnliche Regelung kennt zum Beispiel auch der Kanton Aargau.
 
Einhaltung wird kontrolliert


Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigten, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die neue Regelung hielten. Leider gab es auch einzelne Personen, die ihre Hunde frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen. Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert.
 
Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können. bauz