Artikel 104 der Bundesverfassung legt die Rechte und Pflichten des Bundes in Bezug zur Landwirtschaft fest. Ein Grundgedanke war, dass künftig vermehrt die Leistungen der Bäuerinnen und Bauern abgegolten werden sollten.

"Die Deutlichkeit des Resultates lässt kaum Zweifel offen, dass das Schweizer Volk eine Landwirtschaftspolitik wünscht, die sich nach den Märkten richtet und den ökologischen Prinzipien Rechnung trägt. Das wuchtige Ja ist aber auch ein Bekenntnis zur Landwirtschaft als Berufsstand, der sich der Multifunktionalität verpflichtet fühlt und den es auch in schwierigen Zeiten zu unterstützen und zu erhalten gilt", schrieb der damalige LID-Geschäftsführer Othmar Kempf im "LID-Pressedienst" am Tag nach der Abstimmung.

Mit der Abstimmung war die Debatte um die Landwirtschaftspolitik aber nicht beendet, wie BLW-Mediensprecher Jürg Jordi 20 Jahre danach gegenüber dem LID sagt: "Am 9. Juni 1996 haben Volk und Stände mit einem überaus klaren Votum ein Zeichen für die Neuausrichtung der Landwirtschaft gesetzt. Die Abstimmung war sowohl Schlusspunkt auf die Jahre dauernden Kontroversen um eine Verfassungsgrundlage für die Landwirtschaft als auch Ausgangspunkt für die nachfolgend Richtungskämpfe im Ringen um die Ausführungsbestimmungen. Aus der Distanz kann festgestellt werden, dass die neunziger Jahre für die Agrarpolitik zumindest eine bewegte Zeit waren. Schliesslich blieb von der Politik der Nachkriegszeit praktisch kein Stein auf dem anderen."

lid