Zwei der nationalen Vorlagen, die am ersten Juniwochenende zur Abstimmung stehen, fallen beim SBLV auf Ungnade. Die Präsidentinnenkonferenz empfiehlt sowohl die Initiative „Pro Service Public“ wie auch diejenige für ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Ablehnung.

"Gut gemeint, aber irreführend"

"Pro Service Public", eine Vorlage, die bessere Leistungen, moderatere Preise und weniger gestresste Arbeitnehmer bei den bundesnahen Dienstleistungsunternehmen verspricht sei vielleicht gut gemeint, Titel und Inhalt seien aber irreführend.

"Die unternehmerische Freiheit der betroffenen Betriebe wird stark beschnitten und ein Gewinn- und Querfinanzierungsverbot auferlegt", heisst es in einer Mitteilung. Der Erhalt und der nötige Ausbau der Grundversorgung würden damit gehemmt. Die Bäuerinnen und Landfrauen befürchten grosse Nachteile, vor allem für Berggebiete, Randregionen und ganz allgemein für die Menschen auf dem Land, sollte das Volksbegehren angenommen werden.

"Bedingunsloses Einkommen schwächt Wirtchaft"

Nein sagt der SBLV auch zum Volksbegehren für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Diese müsste durch zusätzliche Steuern von rund 153 Milliarden Franken belastet die Volkswirtschaft enorm. Dabei müssten rund 128 Milliarden Franken von heute bestehendem Erwerbseinkommen abgeschöpft und 

rund 25 Milliarden Franken zusätzlich beschafft werden. Zusätzlich müssen 55 Milliarden Franken aus heutigen Leistungen der sozialen Sicherheit in die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umgelagert werden. Zudem, so der SBLV, wäre es für verschiedene Personengruppen finanziell nicht mehr lohnend, erwerbstätig zu sein. Dies gilt insbesondere für jene Erwerbstätigen, die weniger oder im Rahmen des Grundeinkommens verdienen, also für Tieflohnbeziehende und Teilzeitarbeitende. 

Dadurch würde die Wirtschaft Arbeits- und Fachkräfte verlieren. Zu erwarten wären in der Folge eine Schwächung der Schweizer Wirtschaft und die Verlagerung von Produktions- und Dienstleistungsaktivitäten ins Ausland. Zugleich dürfte die Schwarzarbeit zunehmen.

Pränataldiagnostik: "Privatsache"

Stimmfreigabe beschloss der SBLV zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Er ist der Meinung, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine persönliche moralische und ethische Beurteilung handelt, weshalb Stimmfreigabe beschlossen wurde. 

Die Befürworter unterstützen das Ziel der Präimplantationsdiagnostik, die Übertragung einer schweren genetischen Krankheit von den Eltern auf das Kind zu verhindern. Mit Mehrlingsschwangerschaften gehen zudem vermehrt Komplikationen während der Schwangerschaft und ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko mit Gefahr einer körperlichen und geistigen Behinderung einher. Diese Risiken können mit der Gesetzesänderung stark reduziert werden.

Die Gegner befürchten, dass die Präimplantationsdiagnostik mit der Auswahl der sogenannt besten Embryonen im Labor zu einer Wahl zwischen wertvollem und minderwertigem Leben führt.

akr