Der Kanton Luzern hat das Jagdrecht revidiert. Darin wird neben anderem die Leinenpflciht während der Brut- und Setzzeit eingeführt. Hund müssen somit ab diesem Jahr jeweils vom 1. April bis 31. Juli in Wäldern und am Waldrand angeleint werden.

Schutz während der Brut- und Setzzeit

Gemäss bisherigem Recht besteht im Kanton Luzern für Hunde keine Leinenpflicht im Wald. Dadurch durften Hunde auch während der Hauptsetz- und Brutzeit (Zeit, in der Tiere brüten bzw. Junge zur Welt bringen) im Wald oder in Waldesnähe freigelassen werden. Als Folge davon sind Fälle bekannt, in denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzten und töteten. Mit der Einführung der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Die Leinenpflicht im Kanton Luzern wird bereits 2014 gelten.

Im Aargau gilt bereits Leinenpflicht

Eine ähnliche Regelung kennt insbesondere auch der Kanton Aargau. Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im
Einsatz. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild
angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.