Zur Stärkung der höheren Berufsbildung hat der Bund ein Massnahmenpaket geschnürt. Ziel ist es, die finanziellen Belastungen von Studierenden der Höheren Berufsbildung und der Hochschulen einander anzugleichen. Zudem sollen die Attraktivität der Berufsprüfung gestärkt und ein Beitrag an die Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

Neue Tarife an den Schulen

Im Detail hat die Einführung der neuen Verordnung neue Tarife an den Bäuerinnenschulen zur Folge. Zukünftig erhalten nicht mehr die Ausbildungsstätten vom Kanton finanzielle Unterstützung. Vielmehr werden nach Absolvierung der Berufsprüfung 50 Prozent der Ausbildungskosten vom Bund direkt an die Absolventin zurückvergütet. Für Frauen mit dem Ziel Berufsprüfung Bäuerin steigen unter dem Strich die Kosten nicht. Für Absolventinnen, welche die Ausbildung zur persönlichen Weiterbildung machen jedoch schon.

In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Massnahmenpakets erachtet es der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) als wichtig, dass die Teilnehmenden der Höheren Berufsbildung den Studierenden der Hoch- und Fachhochschulen möglichst gleichgestellt werden. 

Der Modus für Anträge für Teilbeiträge sei zu restriktiv, moniert der SBLV. Diese werden an Personen ausbezahlt, die finanzielle Schwierigkeiten haben und die Kosten während der Ausbildung bis zur regulären Beitragszahlung nach Absolvierung der Berufsprüfung selber bezahlen müssen. 

Vor allem junge Frauen könnten sich das erhöhte Schulgeld für die Bäuerinnenschule nicht ersparen, da sie erst seit kurzem Geld verdienen. Kriterium für die Teilbeitragsauszahlung ist, dass die Person keine direkte Bundessteuer bezahlt. 

Der SBLV wendet hier ein, dass Personen, die diese Steuergelder nicht entrichten müssen, auch kein Geld für eine Ausbildung sparen können – was eine Teilbeitragszahlung erübrigen würde. Zudem würden in landwirtschaftlichen Berufen zu 90 Prozent die Schulgelder selber bezahlt. In anderen Branchen zahle meist der Arbeitgeber für die Weiterbildung. Diese Fakten lasse Ausbildungsgänge eher verschwinden, statt sie zu fördern.

«Nicht abschätzbares Risiko» 

Nicht einverstanden ist man auch mit der Rückzahlung der bereits ausbezahlten Teilbeiträge bei begründetem Abbruch der Ausbildung. Die Verordnung sieht eine Rückzahlungspflicht vor. Der SBLV befürchtet, dass vor allem Frauen, die wegen familiärer Veränderungen die Ausbildung abbrechen müssen, benachteiligt werden. Die Rückzahlungspflicht sei ein nicht abschätzbares Risiko und könnte Frauen dazu bewegen, sich gegen eine Ausbildung zu entscheiden.

Das Gesetz und die Verordnung sollen auf 1. Januar 2018 in Kraft treten und nach drei Jahren überprüft werden.

Esther Thalmann