Eigentlich muss in der Schweiz häusliches Abwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Für Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Nutztierbestand an Rindern oder Schweinen gilt jedoch eine Ausnahme: Diese Bauern dürfen ihr Abwasser aus dem Haus der Gülle beimischen.
So wird eine Synergie ausgenutzt: Damit Pflanzen die Nährstoffe aus der Gülle besser aufnehmen und sogenannte Verbrennungen verhindert werden können, muss der Gülle sowieso Wasser zugefügt werden. Stammt dieses Wasser aus den häuslichen Abwassern, kann Frischwasser eingespart werden.
Motionär Andreas Aebi (SVP/BE) ist der Meinung, dass die Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden sich in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark verändert hat und heute zunehmend auf Betrieben mit einer grösseren Anzahl Tieren stattfindet.
Es gebe daher keinen Grund mehr, die Gewässerschutzbestimmungen aus dem Jahr 1991 nur auf Rind- und Schweinehaltungen zu beschränken; dies sei überholt. Die Verwertung des häuslichen Abwassers solle auf alle Nutztierhaltungen ausgeweitet werden.
Bundesrätin Doris Leuthard warnte vergeblich davor, die Anschlusspflicht an die Kanalisation gänzlich aufzuheben. Sie zeigte sich jedoch offen, im Einzelfall praktikable Lösungen zu finden. Aebi hatte sein Anliegen nämlich mit dem Beispiel einer Emmentaler Familie illustriert, die für den Abwasseranschluss 80'000 Franken bezahlten müsste und sich das Geld mit der Gesetzesänderung sparen könnte.
Der Bundesrat erinnerte in seiner Antwort auch daran, dass Rinder- und Schweineausscheidungen von Natur aus flüssig seien und daher für die Produktion von Gülle prädestiniert seien. Schafe, Pferde und Ziegen hingegen hinterliessen trockenen Mist. Damit häusliches Abwasser überhaupt zusammen mit den Ausscheidungen dieser Tiergattungen ausgebracht werden könnte, müsste zuerst aufwendig eine künstliche Gülle aufbereitet werden. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.
sda