Die Wareneinfuhr im Reiseverkehr – auch Einkaufstourismus genannt – bekommt neue Regeln ab dem 1. Juli. Beim Fleisch wird nicht mehr zwischen verarbeitetem Fleisch,
Geflügel und Frischfleisch unterschieden. Neu gilt eine Frei-menge von einem Kilo pro Person und Tag. Über der Freimenge beträgt der Zoll 17 Franken je Kilo ohne Maximalmenge.
Angst vor Missbrauch
Weil keine obere Maximalmenge mehr besteht, befürchten die Metzger, dass dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet werde, klagte der Direktor der Schweizer Fleischfachverbände (SFF), Ruedi Hadorn, an der Jahresmedienkonferenz des SFF im Frühling.
Aus diesem Grund, verkündete Hadorn den Medien, habe der SFF bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eine dringliche Aussprache gefordert.
Bereits im Anhörungsverfahren zu den neuen Bestimmungen hatte der SFF verlangt, dass auch weiterhin eine Maximalmenge vorzusehen sei. Der Schweizer Bauernverband hatte in der Anhörung für Fleisch über der Freimenge einen Zoll von 20 Franken je Kilo gefordert. Der SFF hatte unterdessen die Aussprache mit der Zollverwaltung und Hadorn vom SFF ist darüber enttäuscht.
Zollverwaltung ist hart geblieben
Die Eidgenössische Zollverwaltung sei hart geblieben, erklärt Hadorn. Eine Änderung der Verordnung über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr sei nicht vorgesehen. Das heisse, es gebe ab dem 1. Juli keine Obergrenze für verzollte Fleischimporte über der Freimenge. Hadorn ist pessimistisch und befürchtet den kommerziellen Missbrauch im Grenzgebiet.
Zoll will genau hinschauen, besonders bei hohen Mengen
Walter Pavel von der Eidgenössischen Zollverwaltung bestätigt, dass es für Privat-
personen keine eigentliche quantitative Grenze gebe. «Aber je höher die Menge ist, umso genauer wird nachgefragt, wofür das Fleisch vorgesehen ist.» betont er. Wer täglich zehn Kilo Fleisch an der Grenze verzolle, werde Abklärungen auslösen.
Der SFF erwägt politische Massnahmen, damit der Bundesrat diese Verordnung anpassen muss und eine Maximalmenge für den Einfuhr auch mit Zoll erlassen wird.
Hans Rüssli