Die Schweizer Bezeichnung «Glarner Alpkäse» (GUB) werde damit neu auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt.

Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werde die Schweiz neben der bereits geschützten Schweizer Bezeichnung «Gruyère» (GUB) neu auch die gleichlautende französische Bezeichnung «Gruyère» (GGA) auf ihrem Territorium schützen.

Die Schweiz wird gemäss dem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft, der am 1. Juli in Kraft getreten ist, rund 170 neue EU-Bezeichnungen auf ihrem Territorium schützen.

Das Abkommen der Schweiz und der EU zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geografischen Angaben (GGA) schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» oder «Tête de Moine». Es sieht vor, dass regelmässig auch neu eingetragene GUB und GGA der Parteien ins Abkommen aufgenommen werden können.

sda