Mit einer Revision des Heilmittelgesetzes will der Bundesrat den Zugang zu Medikamenten erleichtern und die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung verbessern. Diese Stossrichtung unterstützt die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats. Sie schlägt aber zahlreiche Änderungen am Entwurf vor.

So soll der Bundesrat den Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin senken können, um Resistenzen einzudämmen. Mit einer Datenbank soll der Antibiotikaverbrauch bei Betrieben und Tierärzten überwacht werden. Die SGK schlägt auch eine neue Strafbestimmung vor, um der Fälschung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten entgegenzuwirken.

Die Unabhängigkeit des Institutsrats von Swissmedic will die Kommission durch die Offenlegung der Interessenbindung sicherstellen. Um die Unabhängigkeit beauftragter Experten zu gewährleisten, soll Swissmedic Richtlinien erlassen. Das Heilmittelinstitut war diese Woche in die Kritik geraten, weil es angeblich über die Wirkungslosigkeit des Grippemittels Tamiflu im Bild war.

Innovationen schützen

Andere Änderungsvorschläge an der Vorlage hatte die Kommission bereits früher beschlossen. Beispielsweise soll die Weiterentwicklung von zugelassenen Medikamenten mit einem zusätzlichem Schutz gefördert werden. Alle Firmen und nicht nur die Zulassungsinhaberin des Originalpräparats sollen Zulassungsunterlagen während bis zu zehn Jahren unter Verschluss halten können.

Um Arzneimittel für seltene Krankheiten sowie solche speziell für Kinder zu fördern, sind weitere Massnahmen vorgesehen. Unter anderem möchte die Kommission eine zehnjährige Marktexklusivität für Mittel gegen seltene Krankheiten einführen. Mit diesem faktischen Monopol sollen Pharmakonzerne einen Anreiz zur Herstellung dieser Medikamente erhalten.

Kern der Revision ist eine Lockerung der Regeln für die Medikamenten-Abgabe. Apotheken sollen einige rezeptpflichtige Medikamente nach einem Beratungsgespräch abgeben dürfen. Für den Detailhandel und Drogerien sind ebenfalls Erleichterungen geplant.

Kleine Geschenke erlaubt

An der Medikamentenabgabe in Arztpraxen wird nicht gerüttelt. Anders als der Bundesrat will die SGK aber die Entgegennahme ungebührlicher Vorteile für alle Medikamente und nicht nur für verschreibungspflichtige verbieten. Geringfügige, sozial übliche Geschenke oder Unterstützungsbeiträge für Forschung sollen aber erlaubt bleiben.

Zudem will die Kommission Komplementär- und pflanzliche Arzneimittel, die sich im EU- und EFTA-Raum bewährt haben, einfacher auf den Schweizer Markt bringen können. Auch Mittel, die kantonal seit mindestens 15 Jahren zugelassen sind, sollen vereinfacht zu einer nationalen Zulassung kommen.

Die Beratungen über die Vorlage hatten sich in der Kommission über mehr als ein Jahr hingezogen. Der Nationalrat diskutiert die Revision des Heilmittelgesetzes in der Sondersession am 7. Mai.

 

sda