Seit 2014 können Kälber erst ab einem Alter von 161 Tagen über die öffentlichen Schlachtviehmärkte vermarktet werden. Durch diese Änderung seien die Landwirte gezwungen, die Tiere länger auf dem Betrieb zu halten, mit entsprechenden Folgekosten und Platzbedarf.

Die "Fresser" seien jedoch ein wichtiger Betriebszweig für kleinen Betriebe, "in abgelegenen Regionen mit erschwerter Produktion", sagte von Siebenthal. Der Bundesrat hatte den Vorstoss zur Ablehnung empfohlen, weil Umsetzung eine anspruchsvolle Abgrenzung von Fressern und Schlachtkälbern verlangt. Diese sei teuer, der technische und administrative Zusatzaufwand gross - vor allem in Anbetracht der lediglich 3000 betroffenen Tiere. Das sei unverhältnismässig.

sda