Fast 30 Ständeräte und damit deutlich mehr als die Mehrheit haben den Vorstoss mitunterzeichnet, der den Titel „Keine zusätzliche staatliche Förderung des Einkaufstourismus“ trägt. Mit der Motion wird vom Bundesrat gefordert, bei der angestrebten Vereinfachung der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren inklusive Fleischerzeugnisse im Reiseverkehr eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicher zu stellen.

Die Metzger befürchten, dass die neuen Erleichterungen im Reiseverkehr Anreize für Geschäftsmodelle schaffen, um Fleisch über den Reiseverkehr auch zu Handelszwecken zu importieren. Denn die Zolltarife für den gewerbsmässigen Import von Fleisch lägen im Ausserzoll-Kontingents-Ansatz bei bis zu 23 Franken je Kilo.

Ab 1. Juli steigt die Freimenge bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr (Einkaufstourismus) nicht nur von einem halben Kilo Fleisch auf 1 Kilo pro Person und Tag, sondern sinkt auch der Zoll für die Übermengen von 20 auf 17 Franken und wird die maximale Menge von 20 kg vollständig aufgehoben.