Der Einzelrichter verurteilte die Beschuldigte wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei und weiterer Delikte zu einer bedingten Geldstrafe von 700 Franken sowie einer Busse von 400 Franken. Das Gericht urteilte damit im Sinne der Anklage. Die Tiere seien von der 33-Jährigen nicht artgerecht gehalten worden.

Laut Anklageschrift hat die Frau vier Pferde und ein Pony hungern lassen und sie nicht angemessen gepflegt. Dadurch hätten die fünf Tiere an Hunger gelitten und seien abgemagert. Auch stand den Pferden und Ponys kein Liegeplatz mit ausreichend sauberer und trockener Einstreuung zur Verfügung, und im Gruppenstall fehlten die vorgeschriebenen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten.

Drei der betroffenen Tiere gehörten laut der Anklageschrift dem Pferdehalter von Hefenhofen. Sie wurden am 7. August 2017 vom Veterinäramt des Kantons Thurgau beschlagnahmt.

Die 33-jährige Tierhalterin, die am Donnerstagmorgen ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, beteuerte ihre Unschuld. Sie sei keine Tierquälerin, sagte die Beschuldigte. Die Tiere seien krank geworden und deshalb so mager gewesen.

sda