Die EU und die Schweiz unterzeichneten den entsprechenden Beschluss gestern, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute mitteilt. Der Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft tritt am kommenden 1. Mai in Kraft.
Somit wurde das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der geschützten geographischen Angaben (GGA) zum ersten Mal weiterentwickelt.
Dieses war am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und in das bilaterale Agrarabkommen von 1999 integriert worden. Es schützt bereits bekannte Schweizer Bezeichnungen wie «Bündnerfleisch» und «Tête de Moine».
Die Schweizer Bezeichnungen «Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse» (GUB) und «Glarner Kalberwurst» (GGA) werden mit dem gestrigen Beschluss auch in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt.
BauZ