Die am Dienstag veröffentlichten Quotenmengen liefern die Grundlage für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten beim nächsten EU-Agrar- beziehungsweise Fischereirat am 11. und 12. Dezember in Brüssel. Die dann festgelegten Quoten kommen ab dem 1. Januar 2018 zur Anwendung.

Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedstaaten eine Verringerung der Quoten für 25 Fischbestände vor. In 15 Fällen beträgt die Verringerung weniger als 20%. Für Scholle in der Keltischen See sowie Wittling westlich von Schottland und in der Irischen See wird vorgeschlagen, den Fang komplett einzustellen.

Zudem schlägt die EU-Behörde vor, die Befischung des Aals in allen Unionsgewässern komplett einzustellen. Wissenschaftliche Gutachten weisen der Kommission zufolge nachdrücklich auf die Wichtigkeit hin, alle gezielten Fischereien auf Laicher einzustellen, bis sich der Zustand des Aalbestands nachweislich klar verbessert habe.

Höhere Quoten für 19 Fischarten

Höhere Fangquoten als bisher sind für 19 Fischbestände geplant, darunter für den Kaisergranat in der Nordsee, für vier Seezungenbestände und drei Schollenbestände in den nordwestlichen Gewässern sowie für Butte in den südwestlichen Gewässern. Dazu zählt auch der sozioökonomisch bedeutende Seezungenbestand im Golf von Biskaya, für den unter Federführung der Fischwirtschaft ein Bewirtschaftungsplan umgesetzt worden ist. Gleiches gilt für die Seezunge im östlichen Ärmelkanal und für den Stöcker im westlichen Atlantik, für die die Fangmengen nun ebenfalls angehoben werden können.

Bei 14 Beständen bleiben die Fangmengen gegenüber 2017 unverändert. Die Vorschläge der Kommission für Fangquoten beruhen auf den unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Der Vorschlag umfasst die Fischbestände, die die EU autonom bewirtschaftet, sowie Bestände, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen bewirtschaftet werden.

AgE