Rund 30 Gemüseproduzenten aus der Sektion Genf stehen auf und marschieren aus Protest aus dem Raum. Einer lässt ein zynisches «Merci beaucoup» hören. Passiert ist diese Szene an der Delegiertenversammlung des Verbands Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) am Mittwoch. Unmittelbar zuvor hat Präsident Hannes Germann ein Abstimmungsresultat verkündet. Was sorgte für diese emotionale Reaktion? 


Suisse Garantie für im 
Ausland produziertes Gemüse

Es ging um Schweizer Produzenten, welche nahe der Grenze wohnen (es gilt eine 10-km-Zone) und auf Flächen im nahen Ausland produzieren. Dieses Gemüse darf zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden und unter dem Label Suisse Garantie verkauft werden. Im Raum Genf und Basel gibt es Betriebe, die teilweise seit Generationen auf solchen Flächen produzieren. Im Raum Genf sind es heute acht Betriebe mit rund 100 Hektaren.


Der Gemüseproduzenten-Vereinigung des Kantons Zürich (GVZ) stösst es sauer auf, dass im Ausland produziertes Gemüse mit Suisse Garantie ausgezeichnet werden darf. Die GVZ stellte deshalb zwei Anträge: 


- Antrag 1 (die strengere Variante): Nur noch in der Schweiz und Lichtenstein sowie den Zollanschlussgebieten Liechtenstein, Büsingen und Campione d’Italia produziertes Gemüse dürfte mit der Dachmarke Suisse Garantie ausgezeichnet werden. 


- Antrag 2: auch Gemüse auf so genannten «angestammten Flächen» (welche bereits vor dem 1. ai 1984 von einem Schweizer Produzenten aus der Grenzzone bewirtschaftet werden) dürfte weiterhin unter Suisse Garantie verkauft werden. 


«Wo Suisse Garantie draufsteht, müssen auch Schweizer Produkte drin sein», begründete GVZ-Präsident Walter Leuzinger seine Anträge. Die Konsumenten verstünden nicht, dass im Ausland produziertes Gemüse als schweizerisch gelte. Werde dies eines Tages allgemein bekannt, könne es eine «mediale Schlammschlacht» um die Marke geben.


Die Haltung des VSGP-Vorstands entspricht dem milderen Antrag 2. Der VSGP hat bereits 2013 einen entsprechenden Antrag an Agro-Marketing Suisse gestellt, welcher Suisse Garantie gehört. Dieser werde laut Antwort des AMS-Vorstands aber erst behandelt, wenn die Swissness-Verordnung vom Bundesrat verabschiedet wurde. 


«Neid und Missgunst»

«Diese Anträge sind geprägt von Neid und Missgunst», empörte sich Hans Bürki von der Sektion BS/BL. Es gehe einzelnen Grossbetrieben nur darum, «unliebsame Kokurrenten auszuschalten». Jacques Blondin von der Genfer Sektion sprach von einem «direkten Angriff auf die Genfer Produzenten». Thomas Beerstecher, Dübendorf ZH, wehrte sich: «Wir wollen die Marke schützen, es geht uns nicht darum, diese Betriebe in den Konkurs zu drängen!» 


Dann die Abstimmung: Der strengere Antrag 1 wurde mit 70 Ja gegen 57 Nein (fünf leer) angenommen. Der zweite Antrag wurde mit 78 Ja zu 45 Nein (neun leer) ebenfalls angenommen. In der Stichfrage obsiegte der strenge Antrag 1 mit 64 zu 41 Stimmen bei 27 Leerstimmen.


Wie geht es nun weiter? «Gemäss unseren Statuten ist der leitende Ausschuss für die Umsetzung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung zuständig», erklärt Mediensprecherin Moana Werschler auf Anfrage. Deshalb könne man noch nichts Weiteres zur Umsetzung sagen. 


Kampagne gegen 
Einkaufstourismus geplant


Der Rest der Delegiertenversammlung verlief vor der Abstimmung war ruhig verlaufen. Nach dem Frankenschock ist eine nationale Kampagne geplant: «Wir werden Tomaten und Flyer verteilen, um jenen Konsumenten danke zu sagen, die in der Schweiz einkaufen», erklärte Direktor Pascal Toffel. Um die Absatzförderungsgelder des Bundes ausschöpfen zu können, nahmen die Delegierten eine lineare Erhöhung der Marketingbeiträge um 10 Prozent an. Weiter beschäftigen wird den VSGP die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Nur flexible und unbürokratische Lösungen seien zielführend, so Hannes Germann.

Jeanne Woodtli