Der verschärfte Gewässerschutz geht zurück auf den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" des Schweizerischen Fischerei-Verbandes. Dieser sah vor, dass nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen.

Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, Gewässerraum ausgeschieden werden. Dieser dient den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung. Auf einer Fläche von 20'000 Hektaren muss die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung daher eingeschränkt werden.

Das stellt die Kantone vor erhebliche Vollzugsprobleme. Für eine einheitliche Umsetzung der neuen Regeln im dicht überbauten Gebiet haben die Behörden von Bund und Kantonen bereits 2013 ein Merkblatt erarbeitet. Jenes für die landwirtschaftliche Nutzung wurde am Dienstag veröffentlicht.

Dieses enthält neben einer Zusammenfassung der geltenden Regelungen beispielsweise Vorschriften, wie die vom Gesetz geforderten Abstände gemessen werden müssen. Zudem legt es den Umgang mit Dauerkulturen wie Reben oder Beeren sowie mit landwirtschaftlichen Bauten fest.

Teil des Kompromisses ist zudem, dass Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum im Krisenfall wieder intensiv genutzt werden dürfen.

In welchen Gebieten diese Einigung dereinst zum Tragen kommt, ist noch unklar. Die Kantone haben bis 2018 Zeit für die Ausscheidung der Schutzgebiete. Und im Nationalrat gibt es starke Kräfte, die die 2011 in Kraft gesetzten Regelungen wieder verwässern möchten.

Der Rat hat mehrere Vorstösse angenommen, welche unter anderem verlangen, dass nicht nur Hochwasser- und Naturschutz, sondern auch die Anliegen der Landwirtschaft oder der Grundeigentümer berücksichtigt werden.

Der Ständerat hat sich noch nicht dazu geäussert. Der Fischerei-Verband hingegen drohte bereits, jede Lockerung der Vorschriften mit dem Referendum zu bekämpfen.

sda