Nach dem Nein des Stimmvolkes zum neuen CO2-Gesetz im Juni sollen diejenigen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetzes, die unbestritten sind und bald auslaufen, verlängert werden.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) hat eine entsprechende parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission einstimmig gutgeheissen. Dies teilten die Parlamentsdienste mit. Mit diesem Schritt sollen die rechtlichen Grundlagen für eine lückenlose Weiterführung zentraler Klimaschutz-Instrumente schnellstmöglich geschaffen werden, hiess es in der Mitteilung weiter.

CO2-Abgabe erstatten

Die Stimmbevölkerung hat die Totalrevision des CO2-Gesetzes abgelehnt. Das geltende CO2-Gesetz von 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet.

So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.

Kompensationspflicht erhalten

Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel würde Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen laut den Parlamentsdiensten als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren.

Ohne diese Kompensationspflicht wären viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert.

Das Parlament kann nun ein Gesetz ausarbeiten.