Die Zulassung zur Bewältigung einer Notsituation sei erneut erteilt worden und gelte für ein Jahr, erklärte Olivier Félix, Leiter des Fachbereichs nachhaltiger Pflanzenschutz beim BLW, gegenüber dem LID. Der Druck der Kirschfliege sei 2013 schwach gewesen, weswegen die Alternativen nicht unter einer normalen bis Worst-Case-Situation hätten geprüft werden können. Dieses Jahr rechnet das BLW mit einem hohen Schädlingsdruck aufgrund des milden Winters und der momentan warmen Temperaturen.

Die bisher durchgeführten Versuche konnten auf die detaillierten Fragen der Produzenten keine definitiven Antworten geben und werden deshalb wiederholt. "Erfreulicherweise haben die getätigten Versuche aber gezeigt, dass die neue Wartefrist von vier Wochen vor Ernte die Rückstände vermindert habe", sagt Olivier Félix. Weil die per 2013 eingeführten strengeren Anwendungsbedingungen zu greifen scheinen, werden sie nicht erneut angepasst und sollen dieses Jahr nochmals auf die Wirksamkeit hin überprüft werden.

Dimethoat ist bei Kirschenproduzenten ein bewährtes Pflanzenschutzmittel. Die Produzenten befürchten bei einem Dimethoat-Verbot einen grösseren Teil an nicht vermarktbaren Kirschen wegen Verwurmung und damit unter anderem Einkommensausfälle. Im Obstbau ist das Mittel bereits seit einigen Jahren verboten, weil es als umweltschädlich und nur langsam abbaubar gilt. Bei den Kirschen gelten seither Ausnahmebewilligungen.

lid