Die Bemühungen für ein doppeltes Nein sowohl zur Trinkwasser- als auch der Pestizidverbots-Initiative haben dazu geführt, dass fast 60 Prozent der Stimmbevölkerung sich an der Abstimmung beteiligten. «Die Mobilisierung auf dem Land war hoch und von der Solidarisierung mit dem Bauernstand geprägt», fasst das Forschungsinstitut GFS Bern seine Befragung von 3'000 Stimmenden zusammen. Was das CO2-Gesetz anging, blieb die Ja-Parole des Schweizer Bauernverbands SBV aber ungehört. 

Preissensibler Mittelstand an der Urne

An die Urne gingen am 13. Juni viele Menschen aus ländlichen Regionen, aber auch solche, die sich politisch «rechts» oder «rechts aussen» einordnen und für die Preise eine zentrale Rolle spielen, schreibt GFS weiter. Die im CO2-Gesetz vorgesehen Abgaben dürften also – trotz geplantem Rückfluss an die Bevölkerung bzw. in einen Klimafonds – abschreckend gewirkt haben. 

Die nachträgliche Befragung der Stimmbevölkerung habe ergeben, dass sich mit der Haltung gegenüber den Pflanzenschutz-Initiativen die Entscheidung für oder gegen das CO2-Gesetz am besten voraussagen lasse: Dieser Faktor sage etwa 14 mal mehr über das Abstimmungsverhalten hinsichtlich CO2-Gesetz aus, als z. B. das Alter. 

Da auch die Parteizugehörigkeit relativ entscheidend war, scheint die Nein-Parole der SVP wirksam gewesen zu sein.

Junge waren dafür – ausser auf dem Land

Wird der Fokus auf Altersgruppen gelegt, zeigt sich bei etwa 40 Jahren eine Trendumkehr. So stimmten die unter 40-Jährigen mehrheitlich dafür (62 Prozent der 18- 29-Jährigen und 58 Prozent der 30- bis 39-Jährigen), während die ältere Stimmbevölkerung sich mehrheitlich dagegen aussprach. Wie bei den meisten Abstimmungen beteiligten sich mehr ältere als jüngere Stimmbürger(Innen), womit gesamthaft ein Nein resultierte.

Diese «Altersregel» gilt allerdings nicht für ländliche Gebiete. Dort wurde laut GFS über fast alle Altersstufen Nein gestimmt, ohne grössere Unterschiede. 

 

Bemühung um Verschiebung

Die Bundeskanzlei führt eine ganze Liste mit möglichen Abstimmungsterminen, bis ins Jahr 2040. Dabei handle es sich um reservierte Daten, ob diese für eine Volksabstimmung genutzt werden, liegt beim Bundesrat.

Infolge der Corona-Krise ist im letzten Jahr unter anderem die Abstimmung zur Revision des Jagdgesetzes verschoben worden. Aus überwiegenden Gründen kann die Bundeskanzlei nach eigenen Angaben nach Konsultation der Kantone beim Bundesrat eine solche Verschiebung oder aber weitere Termine beantragen.  

Frühzeitig darum geben

Auch im Falle des CO2-Gesetzes bemühte sich der Schweizer Bauernverband darum, dass darüber nicht gleichzeitig mit den Pflanzenschutz-Initiativen entschieden wird. Man habe Bundesrätin Simonetta Sommaruga frühzeitig um eine Verschiebung gebeten, sagte Markus Ritter im Interview mit der BauernZeitung. Damit hatte man aber keinen Erfolg. 

Der SBV habe sich mit aller Kraft gegen die Pflanzenschutz-Initiativen wehren müssen und in deren Umfeld sei die Stimmung für Umweltanliegen und zusätzliche Kosten nicht gerade freundlich gewesen, meinte Ritter.