Seit dem 1. Januar 2017 gelten gesetzliche Regeln für Erzeugnisse und Dienstleistungen, welche die Produzenten beispielsweise mit einem Schweizerkreuz oder «Swiss Made» bewerben wollen. Mehrere vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studien bestätigen, dass diese Regeln ihren Zweck erfüllen.

Rückgang von Missbräuchen

Die Swissness-Gesetzgebung bringe der Schweizer Volkwirtschaft jährlich über eine Milliarde Franken ein und führe - insbesondere im Inland - zu einem Rückgang von Swissness-Missbräuchen, wie das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in einer Mitteilung schreibt. Der Bundesrat ortet aber in einem bereits verabschiedeten Bericht Handlungspotenzial bei der Durchsetzung im Ausland sowie beim Umgang mit den Ausnahmebestimmungen im Lebensmittelbereich.

Aufgrund der Studienresultate kommt der Bundesrat jedoch zum Schluss, dass die neue Swissness-Gesetzgebung ihr Ziel insgesamt erreicht. Aus seiner Sicht drängen sich daher keine grundlegenden Änderungen des Systems auf.

 

Das meint der SBV dazu

Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst die Feststellung des Bundesrats, dass die 2017 eingeführten Regeln zur Auszeichnung der Schweizer Herkunft beibehalten werden sollen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

 

 

Biscosuisse fordert Lockerung

Die Regeln zur Herkunftsbezeichnung Schweiz müssen, wie in anderen Industrien, darauf ausgerichtet werden, dass der Produktionsstandort Schweiz gestärkt und nicht weiter geschwächt wird. Dies fordern Biscosuisse und Chocosuisse in ihrer Medienmitteilung.

Die Pandemie führt zu erheblichen Umsatzeinbussen. Administrative Hürden und protektionistische Hemmnisse müssen jetztrasch und gezielt beseitigt werden, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern.