Der Betrieb Unterbuck in Thayngen SH floriert. Christian und Andrea Müller setzen auf Ackerbau mit Schwerpunkt Kartoffeln sowie auf Munimast. In den letzten Jahren haben Müllers das Gewerbe ausgebaut. Auf dem Betriebsgelände wird zudem gewerbsmässig Energie produziert, doch dieser Geschäftszweig läuft über eine eigene GmbH.
Komplizierte und komplexe Sache
Beiden Ehepartnern war klar, dass eine undifferenzierte Regelung, wie sie der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung beinhaltet, nicht mehr ausreichen würde, um bei einer Scheidung oder auch im Todesfall eines Partners die Interessen der verschiedenen Parteien zu wahren. Das Paar hatte seit der Eheschliessung 2006 drei Kinder bekommen. Es galt, vorzusorgen. «Denn fast die Hälfte der Ehen wird heutzutage geschieden», hält Bäuerin Andrea Müller fest, «es ist realistisch, damit zu rechnen, dass es auch die eigenen Beziehung treffen kann. Wenn man heiratet, ist durch den Güterstand der Errungenschaft ein gewisser rechtlicher Teil geregelt. Aber in der Landwirtschaft mit dem bäuerlichem Bodenrecht im Hintergrund die Sache komplizierter und komplexer. Und wer den Betrieb nicht einbringt, hat im Fall des Todes des Partners oder der Scheidung gewisse Risiken. Das wollten wir klar geregelt haben.»
Für die Zukunft stark erhalten
2012 gingen Müllers einen Ehevertrag an. «Wir haben den Betrieb erst nach der Heirat übernommen und viel investiert», erklärt Christian Müller. «Der Handlungsbedarf bezüglich rechtlicher Regelungen wuchs.» Unterstützung fanden sie beim landwirtschaftlichen Rechtsspezialisten Benno Studer. «Er analysierte mit uns die Betriebsbuchhaltung der letzten fünf Jahren. Darauf bauten wir unsere finanziellen Abmachungen auf. Diese Zahlen werden in Zukunft immer wieder angepasst werden», schildert Andrea Müller. Die Bäuerin hat die finanziellen Rücklagen ihrer früheren beruflichen Tätigkeit in den Betrieb investiert. Für sie ist eine Entschädigung im Scheidungsfall sehr wichtig. Und auch für die Kinder und den Betrieb wollten Müllers eine klare Zukunft schaffen. Beistände im Todesfall der Eltern sind vorgeschlagen, ebenso, wie der Betrieb dann weitergeführt werden soll. «Uns ging es um eine ganzheitliche Lösung, die auch dem Betrieb dient», betont Christian Müller. «Denn der Hof, das sind ja nicht nur wir zwei. Wir betrachten ihn als Leihgabe. Wir haben ihn von früheren Generationen übernommen und geben ihn vielleicht einmal an eines unserer Kinder weiter. Es wäre eine Torheit, ihn zu schwächen.»
Sanna Bührer Winiger