Während die Aktivisten im Stall waren, wurde der 36-jährige Landwirt durch einen Bewegungsmelder alarmiert. Der Hauptangeklagte begegnete ihm beim Verlassen des Stalls und wurde von ihm mit einem Stock geschlagen. Daraufhin flüchtete der Landwirt ins Haus, wurde aber vom maskierten Aktivisten verfolgt und mit Pfefferspray attackiert. Dem Landwirt gelang es schliesslich, den Täter zu stellen und die Polizei zu informieren. Der Putenhalter wurde gemäss dem Nachrichtenportal agrarheute.com verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die 250 Puten im Stall verendeten vermutlich bei einer Massenpanik infolge des Einbruchs.

Prozess wieder aufgenommen

Bereits im April 2016 wurden die drei Aktivisten verurteilt, der Landwirt blieb damals unbehelligt. Der Hauptangeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr und musste 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die beiden Helfer sollten wegen Beihilfe zum Hausfriedensbruch mit Geldstrafen bestraft werden.

Da das Urteil der Staatsanwaltschaft zu mild gewesen und die Angeklagten Freispruch gefordert hätten, sollen nun die Rechte und Befugnisse geklärt werden. Wie Richterin Oestreich laut Rhein-Neckar Zeitung schon zum Auftakt verkündete, sei es "fraglich, ob der Prozess festmauern kann, was Tierschützer dürfen und was nicht."

lae