Der Biberbestand wird im Kanton St.Gallen auf rund 120 Tiere geschätzt. Der erste Nachweis eines Bibers gelang im Mai 2010 an der Glatt bei Gossau. Seither breitet sich diese Nagetierart laut Mitteilung der Staatskanlei St. Gallen kontinuierlich aus. Das eine besetzte Gewässersystem ist das Thur-Einzugsgebiet mit Glatt und Sitter, das von mehreren Biberfamilien bewohnt wird. Einzeltiere fanden den Weg schon bis nach Ebnat-Kappel. Das zweite besiedelte Gewässersystem ist das Rheintal mit seinen vielen Nebenflüssen, Kanälen und Gräben. Aktuell gibt es Nachweise bis in die Region Wartau. Neu hat der Biber jetzt das dritte Gewässersystem – das Linthgebiet – erreicht. Eine Bibermeldung im Jahr 2011 aus Rapperswil entpuppte sich als eine aus Gefangenschaft entwichene Nutria, eine südamerikanische Sumpfratte.

Unklare Herkunft

Aus welcher benachbarten Population der Biber ins Linthgebiet eingewandert ist, bleibt unbekannt. Es gibt vier Möglichkeiten: Von der Limmat über den Zürichsee ins Linthgebiet, vom Greifensee-Pfäffikersee nach Hinwil und von da in das Einzugsgebiet der Jona, von der Thur im Toggenburg über Bäche am Ricken in die Linthebene oder vom Rheintal über die Seez via Walensee.

Bauten und Dämme sind geschützt
Der Umgang mit dieser geschützten Tierart ist im Konzept Biber des Bundes geregelt. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und an Wald werden bei gewissen Umständen nach Jagdgesetz von Bund und Kanton entschädigt. Seine Bauten und Dämme sind geschützt. Der kantonale Wildhüter, Benedikt Jöhl aus Amden, (079 727 86 06) steht bei Bedarf beratend zur Verfügung und nimmt auch Hinweise zum Biber entgegen. BauZ