Nach der Fassung des Nationalrats soll künftig die Herkunft jedes Rohstoffs deklariert werden müssen. Der Ständerat war im letzten September dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Danach soll die Herkunft von Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden müssen, wenn der Bundesrat dies vorschreibt. Die kleine Kammer hat am Dienstag mit 27 zu 14 Stimmen in der Differenzbereinigung deutlich an ihrer Fassung festgehalten.
Unpraktikable Deklarationspflicht
Der Vorschlag des Nationalrats sei unpraktikabel, sagten übereinstimend die Präsidentin der vorberatenden Kommission, Christine Egerszegi (FDP/AG), und Bundesrat Alain Berset. Egerszegi führte aus, dass gemäss Nationalrat auch die Herkunft jedes Gewürzes angegeben werden müsste. Die Nahrungsmittelindustrie brauche aber eine gewisse Flexibilität. Und zudem liesse sich auch mit einer derartigen Deklarationsvorschrift Lebensmittelskandale wie die Beimischung von Pferdefleisch in Tiefkühllasagne nicht verhindern. Sie erinnerte zudem daran, was das Ziel der Revision des Lebensmittelgesetzes sei. Man wolle das Schweizer Recht jenem der EU angleichen, um Handelshürden abzubauen.
Kompromissvorschlag ohne Chancen
Eine Kommissionsminderheit hatte dem Nationalrat entgegen gehen wollen und beantragt, dass die Herkunft von Rofstoffen dann deklariert werden müsste, wenn der Anteil 20 Prozent übersteigt. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) sagte, dass man damit berechtigten Ansprüchen der Konsumenten nach Transparenz, aber auch der Forderung von landwirtschaftlichen Kreisen entspreche. Für Bundesrat Alain Berset ist aber eine quantitative Limite kaum umsetzbar, wie er erklärte.
hag