Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute bestätigte, darf das Pflanzenschutzmittel Perfekthion mit dem Wirkstoff Dimethoat im Rahmen einer sogenannten Notfallzulassung im Zeitraum vom 15. Mai bis 11. September 2014 in Süss- und Sauerkirschkulturen angewendet werden. Die befristete Zulassung des Insektizids zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist nicht regional begrenzt.
Die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Marlene Mortler , begrüsste die Entscheidung des BVL, kritisierte aber zugleich das Prozedere. „Eine Entscheidung derart kurz vor knapp wie in diesem Jahr ist für die Betroffenen extrem nervenaufreibend“, erklärte die Bundestagsabgeordnete und mahnte mit Blick auf die Zukunft ein grundsätzlich praktikableres Vorgehen an. Nicht zuletzt für die heimischen Obstbauern in der fränkischen Schweiz als Europas grösstem zusammenhängenden Kirschanbaugebiet sei die erfolgreiche Bekämpfung der Fliege extrem wichtig. Die Betriebe müssten damit nicht länger hilflos mit ansehen, „wenn die Fliegen ihre Kirschernte zunichte zu machen drohen.
AgE