Danach werden künftig solche Tiere untersucht, bei denen es Hinweise auf eine Infektion gibt. Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig sind oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt werden. Die im Rahmen des ASP-Monitorings gewonnenen Proben sollen gleichzeitig auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) untersucht werden, die klinisch nicht von der Afrikanischen Schweinepest zu unterscheiden ist. Daneben sollen „gesund“ erlegte Wildschweine sowie Hausschweine weiterhin auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest untersucht werden.

Zur Beprobung der Wildschweine sollen der Verordnung zufolge die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sein. Sie sollen die Proben an die von der zuständigen Behörde bestimmte Untersuchungseinrichtung weiterleiten. Mit dem neuen Monitoring reagiert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den EU-Ländern Polen, Lettland und Litauen sowie in Russland, Weissrussland und der Ukraine.

AgE