Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro - auch für Saisonkräfte in der Landwirtschaft. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die verarbeitende Industrie befürchten nun Produktionsauslagerungen ins billigere Ausland, etwa bei den Gurken, wie Aid Infodienst in einer Mitteilung schreibt.

Zwar sieht das Gesetz für die besondere Situation in der Landwirtschaft zwei Regelungen vor: Zum einen soll bis Ende 2018 die kurzfristige sozialabgabenfreie Beschäftigung von 50 auf 70 bzw. maximal drei Monate ausgedehnt und zum andern die Kostenabrechnung für Kost und Logis vereinfacht werden. Der Deutsche Bauernverband lehnt dies gemäss Aid ab.

Nicht nur für die Beschäftigung der Erntehelfer und die Stammbelegschaft der verarbeitenden Industrie ist das neue Gesetz bedeutsam. Auch die Versorgung mit inzwischen stark nachgefragten regionalen Produkten könnte durch deutlich höhere Preise und Konkurrenz durch Massenimporten aus Niedriglohnländern unter Druck geraten, so Aid.

lid