Zudem bekräftigte ChemChina laut einer Mitteilung von Syngenta vom Mittwoch, auch in den Besitz der verbleibenden 5,3 Prozent der Aktien kommen zu wollen, die sich jetzt noch im Publikum befinden.
Dazu bieten sich ChemChina zwei Möglichkeiten. Die Einfachere setzt voraus, dass der Konzern mindestens 98 Prozent der Stimmrechte an Syngenta besitzt. Deshalb wollen die Chinesen nun zusätzliche Aktien an der Börse oder ausserhalb erwerben.
Sollte ChemChina auf die erforderlichen 98 Prozent kommen, kann ein Richter die verbleibenden zwei Prozent für kraftlos erklären. Die Inhaber dieser als kraftlos erklärten Papiere werden dann zum selben Preis entschädigt, den auch die anderen Syngenta-Aktionäre bekommen haben: 470 Franken pro Aktie inklusive einer Spezialdividende von 5 Franken.
Mit einem solchen sogenannten Squeeze-out stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Unternehmen vollständig übernommen werden kann, auch wenn es einem Eingriff in die Eigentumsrechte von Aktionären gleichkommt.
Abfindungsfusionen sind selten
Sollte ChemChina nun aber nicht auf den erforderlichen Anteil von 98 Prozent kommen, dann strebt der Konzern eine sogenannte Squeeze-out- oder Abfindungsfusion an, wie es weiter in der Mitteilung heisst.
Ein solches Vorgehen ist in der Schweiz erst seit 2004 überhaupt möglich; zudem gibt es erst sechs Beispiele dafür. Dies, weil eine solche Abfindungsfusion rechtlich sehr komplex ist und für die betroffenen Aktionäre zu steuerlichen Nachteilen führt. Die Voraussetzung jedoch, dass ChemChina mindestens 90 Prozent der Stimmrechte halten muss, ist gegeben.
In einem solchen Fall würden ChemChina und Syngenta eine sogenannte Fusions-Aktiengesellschaft gründen, in die Syngenta hinein fusioniert würde. Die beteiligten Gesellschaften ChemChina und Syngenta würden dann im Fusionsvertrag vorsehen, dass kein Recht auf Anteile an der zu übernehmenden Gesellschaft bestehe und nur eine Abfindung ausgerichtet werden solle.
"In diesem Fall werden die verbleibenden Aktionäre von Syngenta entschädigt und keine Anteile an der Fusionsgesellschaft erhalten", bestätigt ein Syngenta-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Abfindung entspricht dem Angebotspreis, den auch die anderen Aktionäre erhalten.
Zustimmung aus Indien
Inzwischen liegen auch die Zustimmungen der Wettbewerbsbehörden aus allen Ländern vor. Das letzte offene Verfahren in Indien wurde Mitte Mai abgeschlossen. Eine Syngenta-Sprecherin bestätigte gegenüber der sda eine entsprechende Information der "Basler Zeitung" (Vorabdruck von Donnerstag).
Syngenta habe in Abstimmung mit der indischen Behörde Abhilfemassnahmen vorgeschlagen, die aber nicht näher kommentiert werden. Bereits Anfang April hatten die Wettbewerbsbehörden der USA sowie der EU grünes Licht gegeben.
sda