Mit einer Mehrheit von vier der fünf Richter hat die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts den Landschaftsschutz stärker gewichtet als das Bestreben, einen Beitrag an die schweizerische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu leisten.

"Der wirtschaftliche und ökonomische Nutzen des Projekts ist nicht gross genug, um das Interesse des Landschaftsschutzes zu überwiegen", sagte der Gerichtspräsident Jean Fonjallaz.

Die Walliser Behörden hatten an die Kraftwerke Obergoms eine Konzession für die Nutzung der Wasserläufe Gerewasser und Gonerliwasser oberhalb der Gemeinde Oberwald erteilt. Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, würde die unbeschränkte Nutzung dieser Konzession einen tiefen Eingriff in das Gonerliwasser und die unberührte Landschaft um den Flusslauf herum bedeuten.

Unberührte Landschaft

Die Richter hatten vergangenes Jahr einen Augenschein vor Ort genommen und zeigten sich beeindruckt von der Schönheit des Naturschauspiels der Wasserfälle, die von weitem zu sehen und zu hören sind.

Hinsichtlich der Fassung des Fliessgewässers Gerewasser sieht das Gericht keine Probleme bezüglich Landschaftsschutz. Es liegt nun an der Kraftwerke Obergoms AG zu entscheiden, ob sie ihr Projekt redimensionieren will.

Beide Wasserläufe zusammen hätten eine Bruttoleistung von 4,2 Megawatt erbracht und damit den Strombedarf von rund 4200 Personen decken können.

Freude beim WWF

Das Bundesgericht misst den öffentlichen und privaten Interessen an der Nutzung erneuerbarer Energien zwar grosses Gewicht zu. Diese haben aber nicht immer absoluten Vorrang. So sollen auch gemäss der Energiestrategie des Bundesrates nicht sämtliche noch freien Standorte in Schutzgebieten verbaut werden.

Vielmehr sollen vor allem Anlagen realisiert werden, die mit möglichst geringen Eingriffen den grösstmöglichen Nutzen für die Stromproduktion entfalten. Das geplante Kraftwerk in Obergoms wäre nur dank der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) finanziell tragbar und nicht auf Strombedarfsspitzen ausgerichtet. Elektrizität würde vor allem im Sommerhalbjahr produziert.

Daniel Heusser, Gewässerschutzexperte des WWF, freut sich über den Entscheid des Bundesgerichtes. Trotz der Energiestrategie des Bundes müsse auch in Zukunft vorsichtig mit Schutzgebieten umgegangen werden und zwischen berührten und unberührten Landschaften unterschieden werden.

sda