Das schlägt der Bundesrat im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 vor. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am Montag die Vernehmlassung zur Änderung von 14 Bundesrats- und zwei Departementsverordnungen eröffnet.

In der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben werden die Vorgaben präzisiert. Unter anderem sollen die Kantone verpflichtet werden, Landwirtschaftsbetriebe mit Mängeln systematisch nochmals zu kontrollieren.

Verzicht auf Herbizide

Änderungen gibt es auch bei den Direktzahlungen: Landwirte sollen einen Ressourceneffizienzbeitrag erhalten, wenn sie auf offener Ackerfläche auf Herbizide verzichten. Gleichzeitig würde der Zusatz für den Verzicht auf Herbizide in Kombination mit der schonenden Bodenbearbeitung reduziert.

Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere will der Bund durch einen variablen Milchviehbeitrag je nach Alpungsdauer ablösen. Vorgesehen ist zudem ein zusätzlicher RAUS-Beitrag für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder bis 365 Tage alt, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden.

Zulage für Getreide

Weiter enthält das Paket die Ausführungsbestimmungen zum Ersatz des "Schoggigesetzes". Die bisherigen Ausfuhrbeiträge werden auf Druck der WTO abgeschafft. Als Ersatz beschloss das Parlament neue Subventionen für Milch und Getreide, welche direkt an die Bauern fliessen. Die Details werden in der Einzelkulturbeitrags-, der Milchpreisstützungs- und der Zollverordnung geregelt.

Für Getreide soll eine flächenbezogene Zulage ausgerichtet werden. Diese gibt es für sämtliche Getreide mit Ausnahme von Mais. Zur Stützung der Milchproduzenten soll eine neue Zulage für Verkehrsmilch eingeführt werden. Die bestehenden Milchzulagen für verkäste Milch würden reduziert.

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mail. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

sda