Die gestrige Vorstandssitzung der Branchenorganisation Milch (BOM) war keine gewöhnliche Sitzung. Denn neben der Richtpreisfestsetzung für das letzte Quartal 2016 stand auch die Überarbeitung der Bestimmungen zu den Milchkaufverträgen auf der Traktandenliste.

Richtpreis bleibt bei 65 Rappen je Kilo Milch

Wie die BOM heute mitteilt, bleibt der Richtpreis für industriell verarbeitete Molkereimilch unverändert bei 65 Rappen je Kilo Milch. Gemäss Mitteilung sei dieser Richtpreis die Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen den Marktpartnern. Begründet wurde der Entscheid des Vorstandes mit der leichten Preisanhebung auf den internationalen Milchmärkten. Obwohl der Preisabstand zum Ausland nach wie vor sehr hoch sei, haben die Abnehmer "ein weiteres Mal bekundet, dass ihnen die momentan schwierige Situation der Milchbauern bewusst ist und ihnen eine solide Milchproduktion in der Schweiz ein grosses Anliegen ist" heisst es in der Mitteilung weiter.

Anpassungen bei den Standardverträgen

Ebenfalls mit Spannung wurden die Verbesserungsvorschläge bei den Standardverträgen erwartet. Die BOM hat nämlich nach dem Milchgipfel in Bern Ende Mai (wir berichteten) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Ausgestaltung dieser Verträge widmete. Wesentlicher Bestandteil der Diskussion war und ist die Verbindlichkeit in den Milchkaufverträgen. Die BOM habe sich für Anpassungen in den bestehenden Reglementen ausgesprochen.

Wie es in der Mitteilung heisst, sei der wichtigste Entscheid die Bestimmung zur vorgängigen Mitteilung von Preis und Menge im A- und B-Segment. "Der Vorstand will, dass das heutige Reglement so angepasst wird, dass spätestens bis zum 20. Tag des laufenden Monats die Konditionen für den Milchhandel des kommenden Monats vom Käufer mitzuteilen sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für den Erst- als auch den Zweitmilchkauf. Damit kennt der Verkäufer in jedem Fall vor der Ablieferung Preis und Mengen für die Milch im A- und B-Segment."

Kein Restgeldempfänger mehr

Wie die BOM schreibt, sei die Rolle des Milchbauern als Restgeldempfänger mit diesen Anpassungen vom Tisch. Ausserdem werde die Wirkung der Segmentierung inklusive der Freiwilligkeit von C-Milch mit dieser Massnahme gestärkt. Dass man keine längere Vorlaufzeit gewähren könne, liege an den Eigenheiten des Milchmarktes. So würden mit längeren Fristen Unsicherheiten geschaffen, die zu Ungunsten der Milchkäufer ausfallen. Deshalb hätten sich die Vertreter der Produzenten, des Handels und der Verarbeiter auf diesen Kompromiss geeinigt.

Die Anpassung der Reglemente liegt in der Kompetenz der BOM-Delegierten. Diese sollen sich Mitte November 2016 zu einer ausserordentlichen Versammlung treffen.

hja