Mit dem neuen Bodengesetz seien mit sehr kurzer Frist so genannte „Niessbrauchrechte“ von Investoren in Ungarn, also vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen, gekündigt worden, so der Vorwurf der Kommission.

Die EU-Behörde sieht in dem Vorgehen Ungarns, das insbesondere Landwirte in Österreich betraf, einen Verstoss gegen die EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren auf die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Sowohl ausländische als auch inländische Investoren hätten auf diese Weise ohne jegliche Entschädigung ihre erworbenen Rechte und den Wert ihrer Investitionen verloren, stellte die Kommission fest.

Für die ursprünglichen Verträge galt ein Zeitraum von 20 Jahren. Das neue Gesetz verkürzte diesen jedoch auf viereinhalb Monate. Dies führte den Brüsseler Beamten zufolge dazu, dass die Verträge der Investoren ohne Entschädigung zum 1. Mai 2014 gekündigt wurden. Die Frist zwischen der Veröffentlichung des Rechtsakts und dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens habe nicht ausgereicht, den Investoren die Gelegenheit zu geben, sich an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Den betroffenen Investoren seien infolge des Gesetzes ihre erworbenen Rechte und der Wert ihrer Investitionen in einer Art und Weise vorenthalten worden, die die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechtssicherheit und die Wahrung des Rechts auf Eigentum nicht gewährleistet habe, lautet die juristische Begründung der EU-Kommission für die Anrufung der Luxemburger EU-Richter.

AgE