Für die Kontrollen und die Erhebung der Hundesteuer sind die 20 Gemeinden zuständig. Im Gegenzug ordnet der Kanton im Einzelfall Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung an. Dafür brauche es Fachkenntnisse, daher sei die Zuständigkeit des Kantons gerechtfertigt, so die Kantonskanzlei in einem Communiqué vom Montag.

Dem Kantonsrat wird mit dem neuen Hundegesetz beantragt, auf ein Rassenverbot zu verzichten. Der Regierungsrat will daran festhalten, dass für einen Hofhund gleich viele Steuern zu bezahlen sind wie für einen «gewöhnlichen» Hund.

Der Kantonsrat behandelt das neue Hundegesetz im Mai.

BauZ