Die eidgenössischen Räte haben im September 2016 die gesetzlichen Grundlagen für die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes verabschiedet. Für den Verkauf von Alcosuisse hat der Bundesrat am 25. April 2012 eine Strategie in zwei Schritten festgelegt: In einem ersten Schritt wird das Profitcenter der EAV mit allen Rechten, Pflichten und Werten in die Aktiengesellschaft alcosuisse ag überführt. In einem zweiten Schritt werden sämtliche Aktien der alcosuisse ag an einen privaten Investor verkauft, teilt die Eidgenössische Alkoholverwaltung mit.

Ethanol importieren

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Überführungsbilanz der EAV in die alcosuisse ag genehmigt. Bis zur Liberalisierung des Ethanolmarktes führt die alcosuisse ag die bisherigen Aufgaben des EAV-Profitcenters fort: Sie importiert im Rahmen des Bundesmonopols Ethanol aus dem Ausland und versorgt damit die Schweizer Wirtschaft. Für die Ethanolbezüger ändert sich bis zur Aufhebung des Bundesmonopols bzw. bis zur Liberalisierung des Ethanolmarktes nichts: Die Lieferkonditionen und die Verrechnung nach Selbstkosten bleiben bestehen.

Das eigentliche Verkaufsverfahren wird voraussichtlich Mitte Jahr eröffnet. Die Liberalisierung des Ethanolmarktes findet voraussichtlich per 1. Januar 2019 statt.

lid