Damit weicht sie in der kantonalen Verordnung von der nationalen Vorgabe ab, in der keine genaue Zahl genannt wird und welche die hobbymässige Haltung von so vielen Pferden erlaubt, „wie die Bewohner der nahe gelegenen Wohnbauten selber betreuen können“. In einer Interpellation hatte Grossrätin Maya Bally Frehner eine Erklärung für die Aargauer Einschränkung gefordert. Die Erfahrung zeige, antworte die Aargauer Regierung, dass damit die allermeisten Fälle abgedeckt seien. Die Aargauer Praxis, ohne Nachweis der Betreuungsmöglichkeiten vier Plätze zuzulassen und zusätzliche Plätze mit einem Nachweis zu bewilligen, trage der politisch gewollten Lockerung bei der Pferdehaltung genügend Rechnung.

BauZ