Ab dem 1. Januar 2024 gilt in der Schweiz – wenn auch mit Ausnahmen – das sogenannte Schleppschlauch-Obligatorium aufgrund der revidierten Luftreinhalteverordnung. Allerdings kann oder möchte nicht jeder Landwirt, der unter das Obligatorium fällt, einen eigenen Schleppschlauchverteiler anschaffen, denn die Kosten sind hoch. Die Gebrüder Stefan und Dominik Spring bewirtschaften ihren Hof in Amlikon-Bissegg TG als Betriebsgemeinschaft (BG) und praktizieren mit zwei Partnern eine «Fassgemeinschaft».

Miete deckt Unterhalts- und Reparaturkosten

[IMG 2]Die Gemeinschaft geht auf das Jahr 2011 zurück, als Vater Peter Spring zusammen mit zwei weiteren Landwirten ein acht Kubikmeter grosses Druckfass mit angehängtem, neun Meter breitem Schleppschlauchverteiler kaufte, damals als «Vorführfass» für 67 000 Franken. Jeder der drei Landwirte wurde Eigentümer der Fass-/Schleppschlauch-Einheit und konnte in den folgenden Jahren die Investition anteilsmässig abschreiben.

Als Standort für das Gerät bot sich der Hof von Peter Spring an. Der Landwirt war zuständig für die Unterhaltsarbeiten des Gerätes, insbesondere das Waschen und Einwintern. Die Fassgemeinschaft entschädigte ihn für den Einstellplatz gemäss der «Maschinen- und Tarifliste Maschinenringe» und für den Unterhalt im Stundenansatz. Die BG führt dies heute so weiter. Ihre Partner müssen dafür aber nicht extra in die Tasche greifen, denn es gibt auch Einnahmen. Die Fassgemeinschaft vermietet nämlich Fass und Schleppschlauch an weitere Bauern, die selbst keinen Schleppschlauch besitzen.

Pro Fass kommen so 18 Franken in die Kasse, genügend Geld, um die jährlichen Unterhalts- und Reparaturkosten zu decken. Die Reparaturen machen die Gebrüder Spring in Eigenleistung, sie liegen bei etwa 200 bis 300 Franken je Jahr. Meistens sind es nur ein paar Schläuche, die ausgewechselt werden müssen. Einmal mussten sie die elektronische Steuerung der Arme und des Verteilkopfes auswechseln, nach rund 5000 Fässern auch die Verschleissteile des Verteilkopfes.

Gebrüder mit Betriebsgemeinschaft

Betriebsgemeinschaft Stefan und Dominik Spring, Amlikon-Bissegg TG
LN: 44 Hektaren, je 22 Hektaren Grün- und Ackerland,150 Hochstammbäume
Kulturen: Getreide, Kartoffeln, Grün- und Körnermais, Zuckerrüben, Winterraps, Sonnenblumen
Tierbestand: 30 Milchkühe Red Holstein und Swiss Fleckvieh, 15 Stück Jungvieh
Arbeitskräfte: Stefan und Dominik Spring zu 60 bzw. 40 %, ein Lehrling

Gemeinsame Abrechnung und gute Koordination

[IMG 5]Nicht alle Eigentümer nutzen das Fass gleich häufig. Darum wird jährlich unter den Eigentümern abgerechnet. Gemeinsam bestimmen sie, wie hoch der Freibetrag ist. Wer mit der Anzahl verteilten Fässer mal die 18 Franken über den Freibetrag kommt, muss auf das Fasskonto einzahlen, wer darunter liegt, erhält Geld aus dem Konto zurück.

Stallbau: Sonderheft 2022Stall Spezial 2022: Keine Angst vor Wind und KälteFreitag, 8. April 2022 Bei einer gemeinsamen Nutzung eines Gerätes kommt es auf eine gute Koordination an, damit es nicht zu Überschneidungen kommt. Wer Gülle ausbringen möchte, telefoniert der BG Spring und gibt an, wann er das Gerät braucht. «Manchmal ist das Fass ein paar Tage voll ausgelastet», sagt Stefan Spring. Es komme immer auf das wetterbedingte Zeitfenster an, das zur Verfügung stehe.

Mieter und Eigentümer werden bei der Einteilung gleichgestellt. Pro Jahr sind es 800 bis 1000 Fass, die ausgebracht werden. «Die Fassgemeinschaft funktioniert gut», resümieren Springs. Bei der Koordination komme es gelegen, dass ein Partner einen Silobetrieb führt und den grössten Teil seiner Wiesen in kurzer Zeit mäht und düngt. Er benötigt den Schleppschlauchverteiler deshalb nicht über die ganze Vegetationsperiode hinweg wie die anderen Milchviehhalter mit silofreien Betrieben, die öfters mähen und Gülle ausbringen müssen.

Zinsfreie Investitionskredite
Die verlängerten Ressourceneffizienz-Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren laufen Ende 2021 aus. Damit sind allerdings die Möglichkeiten für Unterstützung beim Kauf noch nicht ausgeschöpft. Bei einer gemeinschaftlichen Anschaffung entsprechender Maschinen lassen sich zinsfreie Investitionskredite bei den kantonalen, landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften beantragen.

Wenig Emissionen und geringe Verschmutzung des Grases

Die Gebrüder Spring sind froh, dass ihr Vater zusammen mit Partnern einen Schleppschlauch angeschafft hat. «Ich könnte mir vorstellen, dass ich es auch ohne Förderungen machen würde», sagt Stefan Spring. Der Schleppschlauch bringt ihnen viele Vorteile. Als Erstes führen die Landwirte an, dass es weniger stinkt, ein Vorteil nicht nur für die Umgebung, sondern auch für die ausbringenden Landwirte selbst. Das Ausbringen geschieht sauberer und hygienischer als beim Prallteller.

Das Gras «verbrennt» nicht; es wächst, auch wenn es nach dem Güllen nicht regnen sollte, und höheres Gras wird weniger verschmutzt als beim Prallteller, da die Gülle direkt auf den Boden gelangt.

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Eine Voraussetzung für einen reibungslosen Einsatz des Schleppschlauches ist, dass sich keine Fremdstoffe wie Holz oder Steine in der Gülle befinden und dass diese «schön flüssig» ist. Ist sie zu dick, dann verläuft sie beim Ausbringen nicht, sondern bildet Streifen im Gras, die sogenannten Güllemähdli, die beim Mähen in das Futter gelangen. Dies kommt vor allem im Frühling vor, wenn mit Wasser gespart wird, damit das Güllelager ausreicht.

Da Springs über zwei Güllegruben verfügen, können sie die dickere Gülle auf die Äcker ausbringen und die dünne auf die Wiesen. Das Rührwerk in der Güllegrube bricht Sink- und Schwimmschichten auf und mischt die Gülle homogen. Das Rührwerk im Fass wird nur bei der Ausbringung von Schweinegülle benötigt, um zu verhindern, dass sich die festen Teile im Fasskörper absetzen. Die Liegeboxen der Kühe werden mit gehäckseltem Stroh eingestreut, um ein Verstopfen des Verteilkopfes zu vermeiden.[IMG 6]

Reifendruckanlage gegen Bodenverdichtung

[IMG 7]«Auf unserem Betrieb funktioniert der Schleppschlauch gut», fassen Springs zusammen. Sie raten, die Fassgrösse an die betrieblichen Verhältnisse anzupassen. Bei einem zu schweren Fass kommt es nicht nur zu Bodenverdichtung, sondern schon bei leichter Hangneigung zu Reifenschlupf. Für die Landwirte ist das Acht-Kubikmeter-Fass ideal. «Ich würde wieder die gleiche Grösse kaufen», sagt Stefan Spring.

Er überlegt sich jedoch, in eine Reifendruckanlage für das Fass zu investieren, einerseits um Bodendruck auf dem Feld zu reduzieren, andererseits aber auch, um mit höherem Reifendruck sicherer auf der Strasse fahren zu können. Die Zugmaschine muss zur Fass-/Schleppschlaucheinheit passen. Als Zugmaschinen verwenden Springs zwei Fendt Traktoren mit 95 und 110 PS. In der Regel verfügen ihre Mieter auch über starke Traktoren; falls nicht, dann bringen die Landwirte auch einmal Gülle im Lohn aus.

 

Vorurteile gegenüber Maschinengemeinschaften
Der Gründung einer Maschinengemeinschaft stehen oft Vorurteile entgegen, sagt Daniela Paul von der Fachstelle Pflanzenbau/Umwelt des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen. Der Landwirt müsse manchmal eine Hemmschwelle überwinden, um mit einem Kollegen Kontakt aufzunehmen. Wichtig sei ein sauber abgefasster, schriftlicher Vertrag. Solche lassen sich bei Agridea zum Preis von 80 Franken beziehen. Nicht vergessen dürfe man zu regeln, wie man die Gemeinschaft organisiere. Wenn der «Verwalter» der Maschine nicht dauernd Telefonanrufe möchte, wer die Maschine wann benötigt, gäbe es heute bessere Möglichkeiten, dies zu organisieren. Zum Beispiel mit Hilfe des Google-Kalenders, oder Apps auf dem Handy. Hilfreich ist es, wenn sich damit Ende Jahr bilanzieren lässt, wer wie viele Fass ausgebracht hat.
 

Hier finden Sie Vertragsvorlagen der Agridea für Maschinen-Kleingemeinschaften