Bei einer Scheidung geht es in den wenigsten Fällen um eine Steueroptimierung. Primär ist der Unterhalt zu regeln und der wegziehende Partner erhält vom wohnhaft bleibenden Partner (unter Anrechnung von allfälligen weiteren Einkommen) einen Unterhalt ausbezahlt. Derjenige Partner, welcher die Unterhaltszahlung erhält, muss diese auch versteuern, während der bezahlende Partner diese vom Einkommen in Abzug bringen…

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