Bereits seit mehreren Jahren muss der Bewirtschafter des angrenzenden Landes, sei es als Pächter oder als Eigen­tümer, zur Erfüllung des ÖLN entlang der Güterstrasse einen Pufferstreifen von mindestens 0,5 Metern Breite einhalten. Auf diesem Pufferstreifen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel (auch nicht zur Einzelstockbehandlung) eingesetzt werden. Das Risiko einer Abschwemmung reduzieren Zudem muss neu…

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