Planung und Einkauf

Eine gute Planung und geschickter Einkauf kosten zwar etwas Zeit, verhindern aber Food Waste. Es gibt einige Tipps, die sich leicht umsetzen lassen:

  • Kontrollieren Sie, was im Kühlschrank noch vorhanden ist. So können doppelte Einkäufe verhindert werden.
  • Überlegen Sie sich, was und wo Sie die nächsten Tage essen wollen und erstellen sie eine Einkaufsliste.
  • Beachten Sie während dem Einkauf Ihre Liste und halten Sie sich daran. Das verhindert nicht nur Food Waste, sondern spart auch Geld.
  • Kaufen Sie kleinere Portionen und schlagen Sie bei Aktionen nur zu, wenn Sie die Ware wirklich brauchen.

Transport und Lagerung

Ebenso wichtig wie der Einkauf sind der darauffolgende Transport und das Lagern der Waren. So kann ein zu rasches Verderben der Lebensmittel vermieden werden.

  • Transportieren Sie tiefgekühlte Lebensmittel in Kühltaschen.
  • Lagern Sie die gekauften Waren nach dem Einkauf gleich am richtigen Ort - wo das ist, steht meist auf der Verpackung.
  • Räumen Sie leicht verderbliche Ware, die sich dem Ablaufdatum nähert, im Kühlschrank vorne ein. Hinten geht sie leicht vergessen.
  • Gewisse Früchte und Gemüse sollten nicht zusammen gelagert werden. So geben Äpfel und Tomaten das Gas Ethylen ab, was andere Produkte faulen lässt.
  • Ein Tiefkühlschrank kann eine grosse Hilfe sein. Viele Lebensmittel lassen sich darin monatelang aufbewahren.

Reste verwerten

Was früher selbstverständlich war - und an vielen Orten der Welt noch ist - ist das Verwenden von Resten. Nicht immer lassen sich diese nämlich vermeiden. Hier können Sie in der Küche Ihre Kreativität ausleben - und vielleicht (er)finden Sie dabei sogar Ihr neues Lieblingsgericht!

Hilfe bieten dabei Kochbücher wie "Restenlos glücklich", Broschüren oder verschiedene Online-Plattformen wie restegourmet.de oder chefkoch.de.

Haltbarkeitsdaten

Auf Lebensmitteln finden sich verschiedene Daten, die Auskunft zur Haltbarkeit geben. So viele unterschiedliche Daten, dass öfters Verwirrung herrscht, was sie besagen. Waren werden deshalb oft zu früh weggeworfen. Laut Gesetz muss ein Mindesthaltbarkeits- oder ein Verbrauchsdatum aufgedruckt werden. Vielerorts findet man zudem den Aufdruck "zu verkaufen bis". Doch was bedeuten diese Daten?

Lebensmittelsicherheit: «Zu verbrauchen bis ...»

Das Verbrauchsdatum wird bei rasch vererblichen Waren verwendet, hier zählt die Lebensmittelsicherheit. Es geht dabei um Produkte, die gekühlt werden müssen. Um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollte dieses Datum z.B. bei Fisch, Meeresfrüchten oder auch Hackfleisch genau beachtet werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gewichtet in diesem Bereich die Lebensmittelsicherheit höher als die mögliche Lebensmittelverschwendung und rät vom Verzehr nach Ablauf des Datums ab. Allerdings werden teils auch Lebensmittel mit "zu verbrauchen bis..." bedruckt, bei denen es gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre. Dies betrifft z.B. diverse Wurstwaren.

Qualität: "Mindestens haltbar bis ..."

Weniger aussagekräftig ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses steht auf länger haltbaren Waren wie Teigwaren, Gewürzen, Hartkäse oder auch Konserven. Das Datum zeigt auf, bis wann ein Produkt mindestens gelagert werden kann, ohne Qualität einzubüssen. Ist dieses Datum vorbei, heisst das nicht, dass das Lebensmittel nicht mehr gegessen werden kann.

Bei unbeschädigter Verpackung sind z.B. Produkte in Konservendosen laut der Stiftung für Konsumentenschutz gar mehrere Jahre über das Datum hinaus haltbar. Auch Teigwaren, Reis, Gewürze, Mehl und viele weitere Produkte können sehr lange aufbewahrt werden.

Hilfreich bei der Beurteilung sind dabei Augen und Nase. Meist merkt man schnell, ob ein Produkt wirklich nicht mehr geniessbar ist. Es gilt also: Was das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten hat, ist noch lange nicht reif für den Abfall.

Freiwillig: "Zu verkaufen bis..."

Weitere Angaben wie "zu verkaufen bis" sind freiwillige Angaben der Verkäufer, die nichts zur Haltbarkeit aussagen. Einige Detailhändler wie Volg und Coop verzichten auf den Aufdruck dieses Datums. Der Grund: Die Doppeldatierung verwirrt die Konsumentinnen und Konsumenten eher, als dass sie orientiert. Das BLV empfiehlt deshalb, auf den Aufdruck von "zu verkaufen bis..." zu verzichten.

Kein Datum?

Gar keine Datierung ist bei Lebensmitteln wie frischem Obst, Gemüse oder Brot festgeschrieben. Dasselbe gilt unter anderem für Getränke mit Alkoholgehalt ab 10 Volumenprozent sowie Essig, Salz und Zuckerarten. Hier liegt die Verantwortung bei den Konsumentinnen und Konsumenten.

Jonas Ingold, lid