Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie Traktoren mit gleicher Höchstgeschwindigkeit auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten dürfen in der Schweiz nach Ablegung der erforderlichen Prüfung bereits ab dem 14. Altersjahr geführt werden. Für Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ist zusätzlich zur Prüfung an einem vom Astra (Bundesamt für…

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