Land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie Traktoren mit gleicher Höchstgeschwindigkeit auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten dürfen in der Schweiz nach Ablegung der erforderlichen Prüfung bereits ab dem 14. Altersjahr geführt werden. Für Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ist zusätzlich zur Prüfung an einem vom Astra (Bundesamt für Stras­sen) anerkannten Kurs teilzunehmen. Diese Regelungen gelten für öffentliche Strassen und somit auch für den Weg zwischen dem Hofareal und dem Feld, sofern sich dazwischen eine öffentliche Strasse befindet. 

Strafrechtliche Konsequenzen für das Kind und die Eltern

[IMG 2] Sollte ein Kind, ohne gültigen Führerausweis, mit dem Traktor auf einer öffentlichen Strasse fahren, kann dies für das Kind strafrechtliche Konsequenzen nach dem Jugendstrafrecht nach sich ziehen. Ausserdem können auch die Eltern strafrechtlich belangt werden. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, weil sie ihr Fahrzeug einem Lenker überlassen haben, von dem sie wussten, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat. 

Mindestens sechs Monate keinen Führerausweis, wenn Mindestalter für Fahrausweis erreicht ist

Für das Kind hat eine Fahrt auf einer öffentlichen Strasse ohne Führerausweis noch zusätzlich zur Folge, dass es während mindestens sechs Monaten nach dem Ereignis weder einen Lernfahr- noch einen Führerausweis erhält. Wenn es erst nach der Widerhandlung das Mindestalter erreicht, beginnt die Sperrfrist erst dann. Das Kind erhält somit nicht direkt mit dem Erreichen des Mindestalters den Lernfahr- oder Führerausweis. Fährt es ohne Ausweis den Traktor nur auf dem Feld, ist dies erlaubt. 

Familienhaupt haftet für Schäden

Beim Hofareal ist zu unterscheiden, ob weitere Personen und Fahrzeuge Zugang haben oder nicht. Wird das Hofareal von weiteren Personen genutzt, gilt dasselbe wie bei den öffentlichen Strassen. Zu beachten ist zudem, dass der Halter für den Schaden haftet, welcher durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges entsteht. Ausserdem haftet das Familienhaupt für Schäden, welche ein minderjähriges Kind verursacht, sofern es nicht beweisen kann, dass es dem üblichen und durch die Umstände gebotenen Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung nachgekommen ist.